Gottesdienste mit medizinischen Masken
Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nach den Beschlüssen der MinisterpräsidentInnen zusammen mit der Bundesregierung die Pflicht ein, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Dies geht über die bisherige Regelung hinaus, wonach auch Alltagsmasken für den Gottesdienstbesuch ausreichend waren.